RS OGH 1967/2/1 6Ob335/66

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Veröffentlicht am 01.02.1967
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Norm

EheG §49 A1g

Rechtssatz

Daß die Klägerin mit einem anderen Mann ein Gasthaus besuchte, daß sie mit ihm Liebkosungen tauschte und daß sie sich mit diesem allein in einer fremden Wohnung aufhielt, stellt eine schwere Eheverfehlung dar.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 335/66
    Entscheidungstext OGH 01.02.1967 6 Ob 335/66
    Veröff: EFSlg 8507

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056610

Dokumentnummer

JJR_19670201_OGH0002_0060OB00335_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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