RS OGH 1967/2/2 2Ob16/67

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Veröffentlicht am 02.02.1967
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Norm

ABGB §1304 BIIc
StVO §20 Abs1 ID

Rechtssatz

Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 16/67
    Entscheidungstext OGH 02.02.1967 2 Ob 16/67

Schlagworte

Lkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026938

Dokumentnummer

JJR_19670202_OGH0002_0020OB00016_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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