Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026938Dokumentnummer
JJR_19670202_OGH0002_0020OB00016_6700000_001