Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Wer sich als Kraftfahrer dem polizeilichen Haltegebot und der anschließenden erkannten Verfolgung durch die Polizei mit gefährlich übersetzter Geschwindigkeit zu entziehen sucht, haftet für die Folgen eines Unfalls, den die verfolgenden Polizeibeamten erleiden. Zur Frage des mitwirkenden Verschuldens des Geschädigten in diesem Falle. Veröff: VersR 1967,580
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0103232Dokumentnummer
JJR_19670203_AUSL000_0060ZR00115_6500000_001