Norm
ELWG §4Rechtssatz
Die §§ 4 und 13 des ELWG betreffen nur Starkstromanlagen. Sie sind durch das TWG BGBl 1929/435 nicht aufgehoben worden; wohl aber ist durch § 19 des letztgenannten Gesetzes das IV.Hauptstück des ELWG (§§ 37 bis 47) mit der Überschrift "Telegraphenwegerechte" aufgehoben worden; an Stelle dieser Bestimmungen ist das neue Gesetz getreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058510Dokumentnummer
JJR_19670207_OGH0002_0080OB00360_6600000_002