Norm
ZPO §332Rechtssatz
Ein Auftrag, den Sachverständigengebührenvorschuß ab einem bestimmten Termin in bestimmten Monatsraten einzuzahlen, ist als Gewährung einer einheitlichen Frist (bis zum Ablauf der Ratenzahlungszeit) für den Vorschußerlag zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040528Dokumentnummer
JJR_19670209_OGH0002_0010OB00001_6700000_001