Norm
ZPO §59 Abs1Rechtssatz
Der Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten kann im bezirksgerichtlichen Verfahren bei Beginn der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung (spätestens vor dem mündlichen Vortrag eines vorbereitenden Schriftsatzes, worin bereits zum Klagsvorbringen Stellung genommen wurde,) gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0036064Dokumentnummer
JJR_19670215_OGH0002_0030OB00009_6700000_001