Norm
StPO §295Rechtssatz
Auch im Stadium des Berufungsverfahrens ist noch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Stellung des Geschädigten als Privatbeteiligter - hier infolge Vergleichsabschlusses mit dem Täter nach der Hauptverhandlung in erster Instanz - erloschen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0100319Dokumentnummer
JJR_19670216_OGH0002_0110OS00172_6600000_003