Norm
ABGB §851Rechtssatz
Der Vergleich zweier Liegenschaftseigentümer, die Grenze zwischen ihren Liegenschaften nach dem Mappenstand zu vermessen und zu vermarken, ist kein Schiedsgutachtervertrag, sondern gibt einen Duldungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013883Dokumentnummer
JJR_19670228_OGH0002_0080OB00031_6700000_001