Norm
AngG §36 VRechtssatz
Zulässigkeit einer Konkurrenzklausel, mit der sich ein Angestellter eines Kleiderhauses verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Beendigung seines Dienstverhältnisses kein neues Dienstverhältnis mit einem bestimmten Konkurrenten einzugehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Unzulässigkeit, Bestimmtheit, Bezeichnung, konkret, Beschränkung, Einschränkung, Textilbranche, Mitbewerber, Geschäftszweig, Branche, Vereinbarung, Arbeitsverhältnis, Zeitraum, Erwerbstätigkeit, TreuepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0029980Dokumentnummer
JJR_19670228_OGH0002_0040OB00014_6700000_002