Norm
StPO §41Rechtssatz
Die Erklärung eines Verteidigers, eine Nichtigkeitsbeschwerde deshalb nicht ausführen zu können, weil dem Urteil seiner Meinung nach eine Nichtigkeit nicht anhafte, ist nicht als Ablehnung der Übernahme der Verteidigung im Sinne des § 43 Abs 1 StPO anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0097331Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008