Norm
StPO §285Rechtssatz
Prozessuale Nichtigkeitsgründe müssen entweder bei der Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde oder in der rechtzeitig überreichten Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vorgebracht werden (Vorbringen erst im Gerichtstag ist verspätet).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0100075Dokumentnummer
JJR_19670307_OGH0002_0100OS00007_6700000_001