Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Mit Schrittgeschwindigkeit in eine andere Straße einzubiegen, ist einem Kraftfahrer nicht nur zumutbar, es ist im Hinblick auf die ihm obliegende überdurchschnittliche Sorgfaltspflicht sogar geboten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058347Dokumentnummer
JJR_19670309_OGH0002_0020OB00070_6700000_001