Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der es unterläßt, trotz zweiwöchiger Abwesenheit von seiner Kanzlei einen Substituten zu bestellen und dafür zu sorgen, daß die unter seiner Kanzleiadresse einlangende Post rechtzeitig in seine Hände gelangt, ist strafbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056859Dokumentnummer
JJR_19670313_OGH0002_000BKD00057_6500000_006