Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Strafbar ist der Rechtsanwalt, der sich vom Klienten eine Kostennote ohne Ansätze und ohne ihm die Möglichkeit zu geben, diese Kostennote zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, anerkennen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0055602Dokumentnummer
JJR_19670313_OGH0002_000BKD00057_6500000_001