Norm
StVO §3 CbRechtssatz
Alte Personen sind in der Aufzählung der Ausnahmsfälle nicht besonders angeführt. Ob sie unter eine der aufgezählten Gruppen fallen, ist somit im Einzelfall zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0074128Dokumentnummer
JJR_19670316_OGH0002_0110OS00196_6600000_001