Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt zuläßt, daß seine Name und sein Bild in einem Bericht über einen von ihm geführten Prozeß aus dem Prostituiertenmilieu in reklamenhafter Weise in einer Zeitschrift veröffentlicht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056066Dokumentnummer
JJR_19670320_OGH0002_000BKD00061_6600000_001