Norm
ABGB §1020Rechtssatz
Der Widerruf der Vollmacht trotz Vereinbarung der Unkündbarkeit auf gewisse Zeit ist aus wichtigen Gründen zulässig. Haben mehrere Miteigentümer durch Einzelbevollmächtigung die Verwaltung ihrer Anteile einem Verwalter übertragen, so bedarf es zum Widerruf der Vollmacht keines gemeinsamen Mehrheitsbeschlusses der Miteigentümer. Jeder von ihnen kann die von ihm erteilte Vollmacht widerrufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0019841Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018