Norm
ABGB §1278 ffRechtssatz
Gegenstand des Veräußerungsvertrages beim sogenannten Erbschaftskauf ist das Erbrecht als solches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0022346Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021