Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Wenn der Lenker eines bevorrangten Fahrzeuges auf sein Hupsignal hin die Bremslichter eines die Fahrbahn im Rückwärtsgang überquerenden Fahrzeuges aufleuchten sieht, braucht er sich nicht mehr davon überzeugen, daß dieses Fahrzeug auch wirklich stehen bleibt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073346Dokumentnummer
JJR_19670330_OGH0002_0020OB00091_6700000_001