RS OGH 1967/3/30 2Ob91/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1967
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Norm

StVO §3 B1h
StVO §19

Rechtssatz

Wenn der Lenker eines bevorrangten Fahrzeuges auf sein Hupsignal hin die Bremslichter eines die Fahrbahn im Rückwärtsgang überquerenden Fahrzeuges aufleuchten sieht, braucht er sich nicht mehr davon überzeugen, daß dieses Fahrzeug auch wirklich stehen bleibt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 91/67
    Entscheidungstext OGH 30.03.1967 2 Ob 91/67

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073346

Dokumentnummer

JJR_19670330_OGH0002_0020OB00091_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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