Norm
WEG 1948 §7Rechtssatz
Dem Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, dem Kläger Wohnungseigentum an einem Teil einer bestehenden Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist, zu übertragen, steht § 7 Abs 1 WEG entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0083578Dokumentnummer
JJR_19670407_OGH0002_0050OB00040_6700000_003