Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Wer seine Unterschrift als Rechtsanwalt unter eine unjuristische Erklärung setzt, die zumindest geeignet ist, bei Vertragspartnern Mißverständnisse auszulösen, und die einem Schreiben beigesetzt ist, das eine unrichtige, den Tatsachen nicht entsprechende Erklärung über eine Forderung - über die verfügt wurde - enthält, ist strafbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0055700Dokumentnummer
JJR_19670410_OGH0002_000BKD00011_6700000_001