RS OGH 1967/4/11 8Ob87/67

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Veröffentlicht am 11.04.1967
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Norm

EO §382 IIIF
EO §391 IIA
EO §391 IIB

Rechtssatz

Daß im ersten, derzeit ruhenden Ehescheidungsprozeß bereits mit EV ein einstweiliger Unterhalt zuerkannt worden ist, hindern nicht die Erlassung einer gleichartigen EV im zweiten, derzeit allein betriebenen Scheidungsprozeß. Dabei muß allerdings ausdrücklich ausgesprochen werden, daß die neue Regelung an die Stelle der alten tritt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 87/67
    Entscheidungstext OGH 11.04.1967 8 Ob 87/67
    EFSlg 9135

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0005825

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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