Norm
EO §1 ICRechtssatz
Es kann nur zu Gunsten einer sich aus dem Titel ergebenden Forderung Exekution bewilligt werden. Daß sich das Bestehen der Forderung aus Erhebungen des Bewilligungsgerichtes ergibt, reicht nicht aus. Diese sind unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0000009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011