RS OGH 1967/4/12 3Ob40/67

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Veröffentlicht am 12.04.1967
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Norm

EO §1 Z13 IIL
KO §46 Abs1 Z1
KO §124

Rechtssatz

Auf Grund eines Rückstandsausweises, der nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten ausgestellt worden ist, kann zur Hereinbringung einer Masseforderung nur Exekution geführt werden, wenn die Konkursmasse oder der Masseverwalter als solcher als Schuldner angeführt worden ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 40/67
    Entscheidungstext OGH 12.04.1967 3 Ob 40/67
    EvBl 1967/442 S 638

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0000209

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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