Norm
EO §155 Abs2Rechtssatz
Der Revisionsrekurs gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die Feststellung einer Kostenforderung als Kosten der Wiederversteigerung iSd § 155 Abs 2 EO verneint wird, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0003209Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2016