Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagenfahrers, der in eine Vorrangstraße einzufahren beginnt, hiebei einen Motorradfahrer wahrnimmt und nicht sofort die Fahrbahn freigibt, sondern stehen bleibt, während der Motorradfahrer weder bremst noch geringfügig nach links auslenkt, wodurch es zum Zusammenstoß kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0026955Dokumentnummer
JJR_19670413_OGH0002_0020OB00080_6700000_001