Norm
ABGB §1425 IRechtssatz
Auf die Ausfolgung einer von einer Personenmehrheit erlegten Kaution sind die Regeln über die Ausfolgung eines nach § 1425 ABGB erlegten Betrages sinngemäß anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0005552Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014