Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Die vom Erben an das außereheliche Kind des Erblassers geleisteten Unterhaltsbeträge sind diesem vom Schädiger gemäß § 1042 ABGB zu ersetzen. Wird die Unterhaltsforderung eines außerehelichen Kindes durch Leistungen aus der Sozialversicherung des Getöteten gedeckt, dann verhindert die Legalzession zugunsten des Versicherungsträgers die Geltendmachung dieses Ersatzanspruches durch einen Dritten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0020012Dokumentnummer
JJR_19670421_OGH0002_0020OB00105_6700000_001