Norm
StVO §3 B7Rechtssatz
Ein Kraftfahrer muß nicht damit rechnen, daß ein außerhalb der Fahrbahn befindlicher Fußgänger - sofern dieser nicht als verkehrsunsicher erkennbar ist - gerade im Zeitpunkt seiner Vorbeifahrt die Fahrbahn betreten werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073806Dokumentnummer
JJR_19670427_OGH0002_0110OS00018_6700000_001