Norm
ZPO §488Rechtssatz
Es liegt im Ermessen des Vorsitzenden, ob er bei der Beweiswiederholung den Zeugen dazu anhält, eine zusammenhängende Darstellung zu geben, ob er ihm einzelne Fragen stellt oder ob er ihm vorhält, was er in erster Instanz ausgesagt hat, und ihn befragt, ob er diese Aussage aufrecht erhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0042201Dokumentnummer
JJR_19670428_OGH0002_0020OB00100_6700000_001