RS OGH 1967/5/8 Bkd7/67

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Veröffentlicht am 08.05.1967
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Die Haftungsübernahme durch einen Rechtsanwalt kann ein Disziplinarvergehen begründen, wenn sich der Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Haftungsübernahme nicht in der entsprechenden finanziellen Lage befindet, um allfälligen Inanspruchnahmen sofort entsprechen zu können.

Entscheidungstexte

  • Bkd 7/67
    Entscheidungstext OGH 08.05.1967 Bkd 7/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056289

Dokumentnummer

JJR_19670508_OGH0002_000BKD00007_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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