Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Die Haftungsübernahme durch einen Rechtsanwalt kann ein Disziplinarvergehen begründen, wenn sich der Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Haftungsübernahme nicht in der entsprechenden finanziellen Lage befindet, um allfälligen Inanspruchnahmen sofort entsprechen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056289Dokumentnummer
JJR_19670508_OGH0002_000BKD00007_6700000_001