Norm
ABGB §863 GVRechtssatz
Die dauernde Einreihung eines Dienstnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit Verschlechterung der Lohnbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen bedarf auch dann der Zustimmung des Betriebsrates, wenn diese Einreihung auf Verlangen des betreffenden Dienstnehmers oder mit dessen Einwilligung geschieht. Ohne Auftrag des Betriebsratsobmannes kann ein anderes Mitglied des Betriebsrates keine rechtsgültige Zustimmungserklärung gemäß § 14 Abs 1 Z 6 BRG abgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0018095Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014