Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die kollegiale Pflicht, Briefe eines Anwaltskollegen zu beantworten, hat einmal ihr Ende. Nach einer eindeutigen Stellungnahme besteht keine Pflicht, auf neuerliche Stundungsansuchen eines anderen Rechtsanwaltes zu antworten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0055216Dokumentnummer
JJR_19670522_OGH0002_000BKD00006_6700000_001