Norm
ABGB §833 B2Rechtssatz
Der Außerstreitrichter hat die Entscheidung über die Genehmigung der Aufkündigung eines Minderheitseigentümers durch die Mehrheitseigentümer nach Ermessen darnach zu fällen, ob die von der Mehrheit beschlossene Maßnahme offenbar vorteilhaft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019