Norm
EO §37 HRechtssatz
Der Streitwert bei einer Exszindierungsklage richtet sich gemäß § 57 JN sowohl nach der Höhe der Forderung als auch nach dem Wert der gepfändeten Sachen, jedoch mit der Einschränkung, daß, wenn einer der beiden Beträge niedriger ist, es auf diesen ankommt (JB 242 = GIUNF 7662).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0001178Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013