- 1 Ob 113/67
Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 113/67
- 1 Ob 36/78
Entscheidungstext OGH 18.04.1979 1 Ob 36/78
- 1 Ob 36/79
Beisatz: Verjährung kann erst zu laufen beginnen, wenn der Kläger auf Grund der ihm bekannten Umstände zumutbarerweise ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organes des beklagten Rechtsträgers schließen konnte. Kenntnis der Person des Schädigers ist nicht erforderlich. (T1)
Veröff: SZ 52/186 = EvBl 1980/100 S 322 = ÖBA 1980,258 (Glosse von Schinnerer) = JBl 1980,539 (größtenteils zustimmend Koziol)
- 1 Ob 1/83
Zweiter Rechtsgang zu
1 Ob 36/79; Veröff: SZ 56/36
- 1 Ob 4/90
- 1 Ob 42/90
Beis wie T1; Veröff: SZ 64/23 = JBl 1991,647
- 1 Ob 18/92
Auch; Beis wie T1 nur: Verjährung kann erst zu laufen beginnen, wenn der Kläger auf Grund der ihm bekannten Umstände zumutbarerweise ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organes des beklagten Rechtsträgers schließen konnte. (T2)
- 1 Ob 17/93
Beisatz: Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist die Entstehung (= Wirksamkeit) des Schadens und (bei der dreijährigen Verjährungsfrist) dessen Kenntnis. (T3)
- 1 Ob 39/94
Beis wie T1
- 1 Ob 1004/96
Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 1004/96
nur T2
- 9 ObA 2300/96t
Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 2300/96t
Vgl auch; Veröff: SZ 70/104
- 1 Ob 155/97v
Beis wie T3; Beisatz: Die in
§ 6 Abs 1 AHG vorgesehene dreijährige Verjährung beginnt zwar nicht vor dem tatsächlichen Schadenseintritt zu laufen, mit dessen positiver Kenntnis wird sie aber auch schon dann vom Schaden in Kenntnis gesetzt, wenn der Geschädigte die Schadenshöhe noch nicht beziffern kann oder ihm noch nicht alle Schadensfolgen bekannt oder diese auch noch nicht zur Gänze eingetreten sind. (T4) Veröff: SZ 71/5
- 1 Ob 373/98d
Beis wie T4; Veröff: SZ 72/51
- 1 Ob 127/99d
nur T2; Beisatz: Neben der Kenntnis des Eintritts (der Wirksamkeit) eines Schadens. (T5)
- 1 Ob 151/00p
Beis wie T1 nur: Verjährung kann erst zu laufen beginnen, wenn der Kläger auf Grund der ihm bekannten Umstände zumutbarerweise ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organes des beklagten Rechtsträgers schließen konnte. (T6)
Beisatz: Weiß der Geschädigte, dass er, ohne selbst tätig zu werden, seinen Wissensstand über ein allfälliges Organverschulden nicht mehr erhöhen kann, ist er auch verpflichtet, sachverständigen Rat einzuholen. Sobald dessen Kenntnisstand über den anspruchsbegründenden Sachverhalt eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erlaubt, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist. (T7)
- 1 Ob 286/03w
Beis wie T7; Beisatz: Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Geschädigte ausreichend Gewissheit über ein rechtswidriges und schuldhaftes Organverhalten hat oder weiß, ohne eigene Aktivität seinen Wissensstand nicht mehr erhöhen zu können. (T8)
- 1 Ob 70/07m
Beisatz: Die dreijährige Verjährungsfrist des
§6 Abs1 AHG wird dann in Gang gesetzt, wenn dem Geschädigten neben der Kenntnis des Schadens der gesamte seinen Anspruch begründende Sachverhalt so weit bekannt ist oder zumutbarerweise bekannt sein muss, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erheben kann. Es sind also die Kenntnisse des Geschädigten vom objektiven Sachverhalt maßgebend; auf die erforderlichen Rechtskenntnisse beziehungsweise auf die richtige rechtliche Qualifikation des - bekannten - Sachverhalts kommt es für die Ingangsetzung der Verjährungsfrist nicht an. (T9)
Beisatz: Mit dem Wissen (oder Wissenmüssen), nun selbst aktiv werden zu müssen, weil weitere Klarheit in Bezug auf den Sachverhalt nicht mehr zu gewinnen ist, beginnt die Verjährungsfrist für einen Amtshaftungsanspruch jedenfalls zu laufen. (T10)
- 1 Ob 183/11k
Entscheidungstext OGH 24.11.2011 1 Ob 183/11k
Beis wie T3; Beis wie T4
- 1 Ob 56/13m
Entscheidungstext OGH 21.05.2013 1 Ob 56/13m
Auch; Ähnlich Beis wie T9; Beis wie T10; Veröff: SZ 2013/50
- 1 Ob 130/13v
Entscheidungstext OGH 18.07.2013 1 Ob 130/13v
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4
- 1 Ob 148/13s
Entscheidungstext OGH 19.09.2013 1 Ob 148/13s
Vgl; Beis wie T9
- 1 Ob 239/13y
Entscheidungstext OGH 06.03.2014 1 Ob 239/13y
Auch; Beis wie T9
- 1 Ob 211/14g
Entscheidungstext OGH 22.01.2015 1 Ob 211/14g
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4
- 1 Ob 51/15d
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 51/15d
Beis wie T4; Beis wie T9