RS OGH 1967/6/16 10Os49/67, 13Os149/82

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Veröffentlicht am 16.06.1967
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Norm

StPO §3

Rechtssatz

Ein in Rechtskraft erwachsener Freispruch hat nur für das Verfahren Bedeutung, in dem er ergangen ist; er schließt nicht aus, daß das Gericht in einem anderen Verfahren trotz Ähnlichkeit oder sogar großer Übereinstimmung des zugrunde liegenden Sachverhaltes zu anderen Ergebnissen kommt (vgl SSt XXVI/68).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0096470

Dokumentnummer

JJR_19670616_OGH0002_0100OS00049_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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