RS OGH 1967/6/22 11Os52/67

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Veröffentlicht am 22.06.1967
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Norm

StVO §3 B7
StVO §20 Abs1 Ic

Rechtssatz

Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, daß unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muß, ist eine besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft geboten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, daß erforderlichenfalls sofort angehalten werden kann; dabei ist bei Dunkelheit und künstlicher Beleuchtung auch auf die erschwerte gegenseitige Wahrnehmungsmöglichkeit Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 52/67
    Entscheidungstext OGH 22.06.1967 11 Os 52/67
    Veröff: ZVR 1968/119 S 232

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073799

Dokumentnummer

JJR_19670622_OGH0002_0110OS00052_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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