Norm
HGB §1Rechtssatz
So wie bei der Liquidation eines Unternehmens bis zur Beendigung der Liquidierung die Kaufmannseigenschaft des Inhabers aufrecht bleibt, bleibt diese auch im Falle des Konkurses bis zur Abwicklung des Unternehmens durch den Masseverwalter bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0061190Dokumentnummer
JJR_19670627_OGH0002_0080OB00165_6700000_001