RS OGH 1967/6/28 5Ob48/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1967
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Norm

GBG §27
GBG §94 Abs1 Z4 E

Rechtssatz

Eine Urkunde ist in ihrer Glaubwürdigkeit derart geschwächt, daß sie nicht zum Gegenstand der Eintragung gemacht werden kann, wenn als Vertragspartner Harald Zand aufscheint, die Urkunde aber mit Hubert Zand unterfertigt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0060440

Dokumentnummer

JJR_19670628_OGH0002_0050OB00048_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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