Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Der Hinweis "Antirheumadecke mit Schurwolle" ist geeignet, beim Durchschnittsinteressenten den Eindruck hervorzurufen, es sei für die Antirheumawirkung der Decke eine Beimengung von Schurwolle wesentlich und die angepriesene Decke enthalte jedenfalls eine für die Hervorrufung dieser Wirkung hinreichende Menge von Schurwolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0078219Dokumentnummer
JJR_19670704_OGH0002_0040OB00327_6700000_001