RS OGH 1967/7/6 2Ob200/67

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Veröffentlicht am 06.07.1967
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Norm

ASVG §334 Abs1

Rechtssatz

Keine grobe Fahrlässigkeit eines Vorarbeiters, der duldet, daß ein Dachdecker, der sich weigert, das Seil zu benützen, ohne Seil arbeitet, weil es so üblich ist und deswegen kein Arbeiter entlassen wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 200/67
    Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 200/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0085414

Dokumentnummer

JJR_19670706_OGH0002_0020OB00200_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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