Norm
BAO §198 Abs2Rechtssatz
Ergeht gleichzeitig mit dem Abgabenbescheid, der selbst keinen Fälligkeitstag im Spruch enthält, eine Lastschriftanzeige im sinne des § 227 Abs 4 lit a BAO, in der der Fälligkeitstag bestimmt wird, so ist diese Lastschriftanzeige insoweit ein Teil des Steuerbescheides, und es kommt ihr in dieser Beziehung Bescheidcharakter zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0052445Dokumentnummer
JJR_19670707_OGH0002_0050OB00031_6700000_002