RS OGH 1967/7/7 5Ob31/67

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Veröffentlicht am 07.07.1967
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Norm

BAO §198 Abs2
BAO §227 Abs4

Rechtssatz

Ergeht gleichzeitig mit dem Abgabenbescheid, der selbst keinen Fälligkeitstag im Spruch enthält, eine Lastschriftanzeige im sinne des § 227 Abs 4 lit a BAO, in der der Fälligkeitstag bestimmt wird, so ist diese Lastschriftanzeige insoweit ein Teil des Steuerbescheides, und es kommt ihr in dieser Beziehung Bescheidcharakter zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0052445

Dokumentnummer

JJR_19670707_OGH0002_0050OB00031_6700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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