Norm
ABGB §823Rechtssatz
Wenn der Nachlass nur aus Geld besteht, kann jeder Miterbe die Herausgabe des auf ihn nach seiner Erbquote entfallenden Anteils fordern. - Das durch die Einantwortungsurkunde ausgewiesene Erbrecht ist hiebei widerlegbar. - Die beklagten Miterben bilden in diesem Prozess keine notwendige Streitgenossenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008387Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2013