Norm
ABGB §1096 A1Rechtssatz
Ein Vermieter, der ein Benützungsverbot der Verwaltungsbehörde allein dadurch provoziert, dass er es unterließ, um die erforderliche baupolizeiliche Genehmigung anzusuchen, kann sich nicht dem Mieter gegenüber auf dieses Benützungsverbot berufen, um aus den Verpflichtungen des Mietvertrages herauszukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0020757Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2014