Norm
ABGB §294 DRechtssatz
Ob ein selbständiger Bestandteil oder Zubehör vorliegt, entscheidet die Verkehrsauffassung. Fensterteile, die eigens nach Maß für das Haus angefertigt wurden und sich bereits auf der Liegenschaft befinden, sind als Bestandteile des auf der Liegenschaft erbauten Hauses anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0009884Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012