RS OGH 1967/7/27 6Ob200/67, 1Ob505/82, 6Ob624/88

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Veröffentlicht am 27.07.1967
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Norm

EisbEG §6

Rechtssatz

Die "Durchschneidungsentschädigung" ersetzt die Minderung des Verkaufswertes und des Nutzungswertes, den der Enteignete dadurch erleidet, daß er statt eines Grundstückes zwei durch die Straße getrennte behält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0057993

Dokumentnummer

JJR_19670727_OGH0002_0060OB00200_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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