Norm
ABGB §1118 B1Rechtssatz
Die Räumungsklage ist abzuweisen, wenn der Mieter den Zinsrückstand noch vor der Zustellung der - die Auflösungserklärung enthaltenden - Klage bezahlt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0021081Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021