Norm
JN §83c Abs1Rechtssatz
Bei einer wettbewerbswidrigen Handlung, die sich auf eine Zweigniederlassung "bezieht" (§ 23 Abs 1 UWG), muß es sich nicht immer um eine wettbewerbswidrige Handlung im Betrieb der Niederlassung handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0080000Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010