Norm
ABGB §44Rechtssatz
Eine auf Aufhebung oder Einschränkung der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft abzielende Vereinbarung der Ehegatten widerspricht den zwingenden Bestimmungen der §§ 44 und 92 ABGB. Die Ehefrau kann daher erklären, mir einer getrennten Haushaltsführung nicht einverstanden zu sein und im Falle der Weigerung des Ehemannes, dem gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, Unterhalt begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0009339Dokumentnummer
JJR_19670906_OGH0002_0050OB00144_6700000_001